Datenbank Bild + Ton

mehr Suchoptionen…Hilfe

Marschkolonne anlässich der Kundgebung der Rheinaubewegung am 31.08.1952, im Hintergrund die Klosterkirche Rheinau. Auf einem Pfahl ist ein Gesslerhut zu sehen, an dessen Hutband ein Blitz (als Symbol für Elektrizität, anstelle der Feder) geheftet ist.

SignaturF 5067-Fb-030
BestandF_5067 Rheinaubund
Bestandesbeschrieb

Der Gesamtbestand aus 433 Einheiten (vorwiegend Fotos) setzt sich vermutlich auf verschiedenen Provenienzen zusammen: Naturforschende Gesellschaft Schaffhausen, Redaktion „Natur und Mensch“, Rheinaubund, Privatarchiv Arthur Uehlinger. (Uehlinger war Kantonsforstmeister, Präsident der Naturforschenden Gesellschaft Schaffhausen, Mitbegründer „Natur und Mensch“.) Die Schwerpunkte liegen auf den politischen Aktionen gegen das Flusskraftwerk Rheinau in den 1950er Jahren, bei Themenbildern der Körperschaftszeitschrift „Natur und Mensch“ aus den 1970er und 1980er Jahren und auf Rheinfallbildern Ende 19., anfangs 20. Jahrhundert. Einen in sich geschlossenen Bestand bilden die Aufnahmen von Karl Hager (1862-1918) über den Flachsanbau im Bündner Oberland. Wie diese Fotos des Disentiser Paters, Natur- und Volkskundlers in den Bestand gelangt sind, ist unklar.

Der Gesamtbestand aus 433 Einheiten (vorwiegend Fotos) setzt sich vermutlich auf verschiedenen Provenienzen zusammen: Naturforschende Gesellschaft Schaffhausen, Redaktion „Natur und Mensch“, Rheinaubund, Privatarchiv Arthur Uehlinger. (Uehlinger… — mehr...

Urheber
  1. Foto Bührer: Schaffhausen
Schlagwörter
  1. politischer Rahmen
  2. politisches Leben (allgemein)
  3. politische Bewegung
  4. ökologische Bewegung
  1. politischer Rahmen
  2. politisches Leben (allgemein)
  3. politisches Leben (speziell)
  4. Demonstration
Geopolitik
  1. Europa
  2. Schweiz
  3. Zürich, Kanton
  4. Rheinau
Periode
  1. Neuzeit
  2. 20. Jh.
  3. 1951-2000
  4. 1951-1960
  5. 1952
Objektträger
  1. stehendes Bild
  2. Fotografie
  3. Positiv
  4. Papierabzug
Sprache
  1. deutsch
DetailinformationPlakat am Wegrand mit der Aufschrift: "Naturschönheiten sind zu schonen und da wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt ungeschmälert zu erhalten" (Auszug aus Art. 22 des Eidg. Wasserrechtsgesetzes)
ArchivbezugRheinaubund
ZitationsvorschlagBild: Foto Bührer: Schaffhausen/F 5067-Fb-030
Hinweise auf unvollständige oder fehlerhafte Objekt- und Bildinformationen nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie uns mit folgendem Link via E-Mail ihre