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"Pressekonferenz Gilgen" (10.06.1980)


Objekt nur auf Anfrage verfügbar
SignaturF 9049-068
BestandF_9049 Videoladen Zürich [Video]
Bestandesbeschrieb

Das Archiv des Videoladens Zürichs umfasst rund 180 Videos, die in Zusammenarbeit mit Memoriav 2016-2018 digitalisiert wurden. Der Bestand umfasst den Zeitraum zwischen 1976 und 2002. Mit Abstand am meisten Videomaterial ist aus den frühen 1980er Jahren erhalten. Der Videoladen übernahm damals die Rolle eines Chronisten der Jugendbewegung in Zürich. Demonstrationen, Vollversammlungen, Polizeieinsätze und das Leben im Autonomen Jugendzentrum (AJZ) wurden aufgenommen. Weitere Themenschwerpunkte sind diverse Häuserbesetzungen und das kulturelle Leben in der Roten Fabrik. Es handelt sich fast ausschliesslich um Rohmaterial, das für verschiedene Produktionen verwendet wurde, u.a. auch für "Züri brännt". Mit diesem Video erreichte der Videoladen 1981 ein grosses Publikum auch über die Landesgrenzen hinaus.

Das Archiv des Videoladens Zürichs umfasst rund 180 Videos, die in Zusammenarbeit mit Memoriav 2016-2018 digitalisiert wurden. Der Bestand umfasst den Zeitraum zwischen 1976 und 2002. Mit Abstand am meisten Videomaterial ist aus den frühen… — mehr...

AbstractPressekonferenz mit Erziehungsdirektor Alfred Gilgen und Universitätsdirektor Hilty zum Vorführungsverbot der Videodokumentation zum Opernhauskrawall von «Community Medien» um Heinz Nigg vom Ethnologischen Seminar der Universität Zürich sowie zum Demonstrationsanlass am Vorabend an der Uni Zürich, an dem der Film trotz Verbot zwei Mal gezeigt wurde. (Es existiert ein getipptes Bandprotokoll.)
Urheber
  1. Videoladen: Zürich
Copyright
Schlagwörter
  1. politischer Rahmen
  2. politisches Leben (allgemein)
  3. politische Bewegung
  4. Jugendbewegung
Geopolitik
  1. Europa
  2. Schweiz
  3. Zürich, Kanton
  4. Zürich, Stadt
Periode
  1. Neuzeit
  2. 20. Jh.
  3. 1951-2000
  4. 1971-1980
  5. 1980
Personen
  1. Gilgen, Alfred (1930-2018)
  1. Hilty, Gerold (1927-2014)
Verleger
  1. Videoladen: Zürich
Objektträger
  1. bewegtes Bild
  2. Video
  3. VHS
Detailinformation

00:00:04 Pressekonferenz mit Alfred Gilgen im Zürcher Stadthaus (?). Gilgen äussert sich zur Wissenschaftlichkeit von (ethnologischen) Videos, wobei das Kriterium «Wissenschaftlichkeit» für ihn aber nicht im Vordergrund gestanden habe. Am Vortag der Pressekonferenz, (Montag) 14 Uhr, hatte Gilgen eine Besprechung mit (Heinz) Nigg und Prof. Löffler, an welche diese keinerlei Videomaterial mitgebracht hätten. Er liest aus einem offenen Brief der beiden vor, in welchem das Vorführungsverbot der Videodokumentation zum Opernhauskrawall von «Community Medien», die in Zusammenhang mit einem Lehrauftrag «1968» entstanden ist, angefochten wird, u.a. weil Gilgen das Video gar nicht gesehen habe. Gilgen wird eine Projektion im Lichthof der Uni Zürich angeboten, an der er in Anwesenheit der gesamten Projektgruppe «Community Medien» zum Video öffentlich Stellung nehmen könne.

00:06:25 Am Vortag (Montag) um 15 Uhr hatte Gilgen eine weitere Besprechung mit Vertretern der Erziehungsdirektion, mit Rektor Hilty und Doktor Züslin von der Uni Zürich sowie mit Vertretern der Polizeidirektion. Sie ergab: Die Demonstration am Abend an der Uni solle bewilligt werden, und zwar wenn möglich in der Mensa und nur, wenn namentlich Personen für die Veranstaltung verantwortlich zeichnen – dies gemäss Regulativ für die Benutzung der universitären Räumlichkeiten. Das Projektionsverbot der Videodokumentation galt aber auch für diesen Demonstrationsanlass.

00:08:58 Rektor Hilty hat das Wort und äussert sich zum Ablauf der Demonstrationsveranstaltung vom Vorabend: Prof. Löffler hätte zusammen mit rund 20 Ethnologie-Student/innen sowie Vertretern des VSU die Verantwortung für die Demonstration übernommen, für welche die beiden Mensen bereitgestellt worden seien, nicht aber der Lichthof. Dies sowie dass die Videoprojektion verboten sei, hätten diese Verantwortlichen ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Schliesslich hätten ca. 1'500 Personen (viel mehr als erwartet) an der Demonstration teilgenommen, was die Verschiebung der Teilnehmenden in die Mensen schwierig machte, wofür Hilty Verständnis zeigt. Ein Teil der Teilnehmenden sei aber trotzdem in die Mensa, wo der verbotene Videofilm dann doch zwei Mal gezeigt worden sei. Anschliessend hätten die Leute vor der Uni noch diskutiert, dann sei der Demonstrationszug Richtung Erziehungsdirektion aufgebrochen.

00:14:00 Hilty äussert sich zur Nicht-Durchsetzung des Filmvorführungsverbots und stellt rhetorisch die Frage, ob es angebracht gewesen wäre, die Vorführung mit Polizeigewalt zu verhindern, was mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Krawallen in den Gebäuden der Universität geführt hätte. Eine Alternative wäre ein massiver Gaseinsatz gewesen, mit der Folge, dass die Universitätsräume für eine Woche lang unbrauchbar geworden wären. Hilty hat sich im Einvernehmen mit der Kantonspolizei gegen einen polizeilichen Eingriff entschieden, was aber nicht bedeute, dass die Übertretung eines Verbots ungeahndet bleibe, ein Disziplinarverfahren gegen Unbekannt sei eingeleitet worden. Zuletzt: Die in der Presse suggerierten Differenzen zwischen Gilgen und ihm zum Vorgehen seien nicht stichhaltig.

00:20:21 Gilgen hat wieder das Wort. Dass das Video mit Steuergeldern für eine wissenschaftliche Erhebung hergestellt und dann für politische Agitation (an einer Veranstaltung am vorangegangenen Mittwoch im Volkshaus) eingesetzt werde, widerspreche dem Begriff von Wissenschaft bzw. betrachte er als einen Missbrauch von wissenschaftlichem Material und er sei gewillt, solchen Missbrauch mit allen Mitteln verhindern. Gilgen äussert sich anschliessend zum Vorwurf, das Filmverbot sei eine vorsorgliche Massnahme gewesen, welche die Informationsfreiheit beschränkt hätte. Diesen Vorwurf weise er in aller Form zurück. Dabei geht es einerseits um den 9-minütigen Film und andererseits um das Rohmaterial.

00:25:50 Gilgen geht spontan noch auf einen ihm erst seit Kurzem vorliegenden Forderungskatalog von «Community Medien» ein. Er liest die einzelnen Forderungen vor, die am Vorabend (Montag) am Demonstrationsanlass von den Teilnehmenden per Akklamation unterstützt worden seien. Sie beinhalten auch ein Ultimatum an Gilgen für eine Antwort bis Donnerstag, 14 Uhr an das Ethnologische Seminar. Gilgen: «Ich lasse mich grundsätzlich nicht auf Ultimaten ein.»

00:29:21 Fragerunde für die anwesenden Journalist/innen. Die Kamera bleibt fast die ganze Zeit auf das Podium gerichtet, der Ton bei den Fragen ist schlecht.

00:35:10 Eine Frage zielt u.a. nochmals auf die Wissenschaftlichkeit des Videomaterials bzw. auf dessen infrage gestellte nicht-wissenschaftliche Verwendung in einem politischen Kontext im Volkshaus. In seiner Antwort greift Gilgen den Begriff «Urban Animation» auf, als Ausdruck dafür, dass Stadtbewohner/innen zu Eigeninitiative und Eigenaktivität animiert werden sollen. Gilgen empfindet die Videoprojektion an der «politischen Agitationsveranstaltung» im Volkshaus jedoch nicht als «Quartierarbeit» in diesem Sinne.

00:49:41 Eine weitere Frage zielt mit Verweis auf die Filmprojektion im Volkshaus auf die wahren Beweggründe für das vorsorgliche Filmverbot ab bzw. darauf, ob tatsächlich die Rahmenbedingung (Vorführung an einer staatlichen Universität) ausschlaggebend dafür gewesen sei.

01:02:03 Hilty erläutert die Differenz zwischen dem öffentlichen 9-minütigen Video und dem Rohmaterial, das (ausser «Community Medien») noch niemand gesehen hat. Gilgen will auf Grundlage des Aufsichtsrechts vor einer Aufhebung des vorsorglichen Verbots beides visioniert haben.

01:03:11 Gilgen wird vor dem Hintergrund der Angst, dass die Polizei das Videomaterial beschlagnahmen könnte, gefragt, ob er einer Visionierung ohne Polizei zustimmen würde. Nach längerem Schweigen sagt Gilgen Ja, betont aber, dass das Filmmaterial staatliches Eigentum sei.

01:03:39 Gilgen wird generell zu seiner Ansicht über die Ereignisse von Ende Mai gefragt. Gilgen fragt zurück: «Nehmen Sie es mir sehr übel, wenn ich Ihnen keine Antwort darauf gebe?», gibt dann doch seine Einschätzung ab (u.a. bezweifelt er den Ernst gewisser Forderungen der Jugendbewegung und schätzt diese weniger zielgerichtet als die 68er ein), will diese Einschätzung aber nur als informelle Äusserungen verstanden wissen, da er sich zu wenig mit der Sache befasst habe.

01:06:12 Weitere Fragen zielen auf den Stellenwert des Urheberrechts u.a. beim ausgesprochenen Filmverbot ab.

01:09:56 Hilty bekräftigt auf Nachfrage, dass Prof. Löffler ihm gegenüber am Vorabend die Zur-Verfügung-Stellung des Rohmaterials für eine Visionierung durch Hilty und Gilgen bestätigt habe.

01:10:11 Gilgen wird zu seiner Qualifizierung der Veranstaltung im Volkshaus vom vergangenen Mittwoch als «politische Agitationsveranstaltung» befragt. Da der Film in diesem Rahmen gezeigt wurde, war er gemäss Gilgen ebenfalls Teil der politischen Agitation. Darauf kommen kritische Gegenfragen aus dem Publikum.

ZitationsvorschlagVideo: Videoladen: Zürich/F 9049-068
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